Zur Herstellung von Prüflingen für Zeitstandinnendruck-, Kugelfallprüfungen, für Warmlagerung oder zur Prüfung mit dem Methylenchlorid-Tester müssen die Rohrlängen nach Norm zugeschnitten werden. Es können PE, PP, PVC und PVDF-Rohre bis Durchmesser 450 mm bearbeitet werde.